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   BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59   

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BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,44)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,44)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,44)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 308
  • NJW 1960, 1487
  • MDR 1960, 699
  • DVBl 1960, 730
  • DÖV 1960, 952
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Das Vertrauen des durch einen Verwaltungsakt Begünstigten ist vornehmlich zu schützen, wenn die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht klar erkennbar oder wenn die Rechtswidrigkeit von dem Begünstigten nicht verschuldet ist, was insbesondere hinsichtlich der Angabe der für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen zu prüfen, ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 91.57 - [BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] = MDR 1959 S. 684]).

    Liegen diese Voraussetzungen für den Vertrauensschutz vor, so ist der Widerruf eines Verwaltungsaktes, insoweit auf ihm bereits erbrachte Leistungen beruhen, die der Begünstigte für sich verwendet hat, nicht zulässig, jedoch, soweit es sich um noch nicht erbrachte oder verbrauchte Leistungen handelt, zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, a.a.O.; Urteil des VI. Senats vom 24. April 1959, a.a.O. mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Dieser Umstand entzieht sich in der Regel der Kenntnis des Antragstellers; er liegt außerhalb seines Verantwortungsbereiches (vgl. Haueisen NJW 1958 S. 642 und 834) und ist für das in ihm erweckte Vertrauen ohne Bedeutung.

    Die Entscheidung des IV. Senats vom 28. Juni 1957 (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) deutet allerdings darauf hin, daß bei vom Antragsteller nicht verschuldeter Unrichtigkeit des der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalts der Widerruf in der Regel auszuschließen sei, wenn der Behörde infolge eigenen groben Verschuldens die Unrichtigkeit des Sachverhalts unbekannt geblieben sei.

  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Diese gehen dahin, daß grundsätzlich ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist zurückgenommen werden kann, da die Wirkungen der Rechtskraft nur gerichtlichen Urteilen zukommen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 - [BVerwGE 5, 312]).

    Liegen diese Voraussetzungen für den Vertrauensschutz vor, so ist der Widerruf eines Verwaltungsaktes, insoweit auf ihm bereits erbrachte Leistungen beruhen, die der Begünstigte für sich verwendet hat, nicht zulässig, jedoch, soweit es sich um noch nicht erbrachte oder verbrauchte Leistungen handelt, zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957, a.a.O.; Urteil des VI. Senats vom 24. April 1959, a.a.O. mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Die Rücknahme von Verwaltungsakten, die eine Wirkung in die Zukunft äußern, kann also regelmäßig ausgesprochen werden, es sei denn, daß im Hinblick auf eine Zusage bereits Vermögensdispositionen getroffen sind (vgl. insoweit besonders die Urteile vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 - [MDR 1960 S. 165] und vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 202.58 -).
  • BVerwG, 10.12.1959 - III C 202.58

    Rücknahme und Widerruf einer Aufbaudarlehensbewilligung - Wegfall eines

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Die Rücknahme von Verwaltungsakten, die eine Wirkung in die Zukunft äußern, kann also regelmäßig ausgesprochen werden, es sei denn, daß im Hinblick auf eine Zusage bereits Vermögensdispositionen getroffen sind (vgl. insoweit besonders die Urteile vom 28. Oktober 1959 - BVerwG VI C 88.57 - [MDR 1960 S. 165] und vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 202.58 -).
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 317.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
    Jedoch ist zumindest die Feststellung des Hausratverlustes in dem mit "Teilbescheid" überschriebenen Bescheid über die Gewährung der 1. Rate für weitere Raten bindend; vgl. Urteil des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 317.58 - (MDR 1960 S. 164).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Frage des Vertrauensschutzes für bb die Behörde die Fehlerhaftigkeit verschuldet hat (vgl BVerwGE 10, 308, 310; 188, bei.
  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 153.67

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermittlung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Verwaltungsakt zurückgenommen werden, wenn er rechtswidrig zustande gekommen ist (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59].
  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 99.66

    Vertrauensschutz bei Dauergewährung einer Kriegsschadenrente - Erwerb von

    Ihre Klage kann jedoch auch insoweit keinen Erfolg haben, weil die Behörde den Vertrauensschutz zu Recht für die Zukunft, also für noch nicht erbrachte Leistungen versagt hat (BVerwGE 10, 308 [309]).

    Diese auch für das Lastenausgleichsrecht (BVerwGE 5, 312; 10, 308) [BVerwG 12.05.1960 - III C 60/59]entwickelten Grundsätze lassen die Versagung des Vertrauensschutzes für die Zukunft stets dann zu, wenn der Betroffene im Hinblick auf einen ihn begünstigenden Bescheid keine Vermögansdisposition getroffen oder auf andere Weise sein Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes nicht betätigt hat (BVerwGE 17, 335).

    Unabhängig davon entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vertrauensschutz, soweit es sich um nicht vollständig erbrachte Leistungen handelt (BVerwGE 10, 308 [309]).

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   BVerwG, 31.03.1960 - III C 97.59   

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https://dejure.org/1960,4955
BVerwG, 31.03.1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,4955)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,4955)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1960 - III C 97.59 (https://dejure.org/1960,4955)
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